Anspruch auf Kostenübernahme für eine Nachhilfe / Förderung

Seit dem 1. August 2019 haben Kinder Anspruch auf  Kostenübernahme für eine Nachhilfe/ Förderung, auch  wenn die Versetzung des Kindes nicht gefährdet ist.

Diese Förderung kann auch in Anspruch genommen  werden bei einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS, Legasthenie), Dyskalkulie oder anderen  Lernschwierigkeiten.

Dieser Anspruch kann auch bestehen für Kinder, deren  Eltern Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld  oder Asylbewerber-Leistungen erhalten.

Alle Info´s und Neuerungen finden Sie im unten  beigefügten Link: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-ab-1-august-mehr-geld-und-leistungen-fuer-kinder