Anspruch auf Kostenübernahme für eine Nachhilfe / Förderung
Ab dem 1. August 2019 haben Kinder Anspruch auf Kostenübernahme für eine Nachhilfe/ Förderung, auch wenn die Versetzung des Kindes nicht gefährdet ist.
Diese Förderung kann auch in Anspruch genommen werden bei einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS, Legasthenie), Dyskalkulie oder anderen Lernschwierigkeiten.
Dieser Anspruch kann auch bestehen für Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten.
Alle Info´s und Neuerungen finden Sie im unten beigefügten Link: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-ab-1-august-mehr-geld-und-leistungen-fuer-kinder