AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Das Lernzentrum Langen bietet gezielte Förderung in Einzel – oder Kleingruppen an. Der zugehörige Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die vereinbarten Tage und Uhrzeiten können nur in Absprache mit dem Lernzentum Langen geändert werden. Falls Ihr Kind eine Stunde nicht wahrnehmen kann, bitten wir Sie, uns dies bis spätestens 13.00 Uhr desselben Werktages telefonisch mitzuteilen (samstags bis 10.00 Uhr). Bitte beachten Sie, dass Stunden von Schülerinnen und Schülern, die jünger als 18 Jahre alt sind, nur von den Eltern (bzw. den Erziehungsberechtigten) abgesagt werden können. Das Lernzentrum Langen ist nicht verpflichtet für Stunden, die von Seiten der Kunden abgesagt werden, Ersatztermine anzubieten. Für nicht wahrgenommene, bzw. abgesagte Stunden können wir keinen Nachlass gewähren. Sollten die Stunden von Seiten des Lernzentrums abgesagt werden, wird eine anteilige Minderung der Rechnung vorgenommen.

Die Einzel – und Kleingruppenförderung findet in den Schulferien nicht statt.

2. In allen Schulferien bieten wir ein- oder zweiwöchige Intensivkurse für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik an (weitere Schulfächer und Kurse auf Anfrage, z. B. Präsentationstechniken, Internetrecherche, Bewerbungstraining). Eine Kündigung dieses Vertrages ist bis vier Wochen vor Beginn des Kurses möglich. Die vereinbarten Tage und Uhrzeiten können nur in Absprache mit dem Lernzentrum Langen verschoben werden.

3. Eine Besonderheit unserer Einrichtung ist die Lernstandserhebung, die wir immer zu Beginn durchführen und die die Grundlage unserer Arbeit mit Ihrem Kind bildet. Dabei kommen normierte und informelle Testverfahren zum Einsatz, um den genauen Lernstand Ihres Kindes in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen zu ermitteln. Aus den Ergebnissen der Lernstandserhebung stellen wir mit Ihnen und Ihrem Kind konkrete Lernziele auf. Diese halten wir in einem persönlichen Förderplan fest, der nach einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten auf Wunsch aktualisiert wird.

4. Beratung: Wir beraten und unterstützen Sie und Ihr Kind bei allen Fragen und Problemen rund um die Schule.

5. Die Bezahlung der vereinbarten Leistung ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zu erbringen. Sollte die Bezahlung nicht rechtzeitig erfolgen, behält sich das Lernzentum Langen vor, die vereinbarten Leistungen zu verweigern. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, wird der fällige Betrag nach Erhalt der Rechnung von Ihrem Konto abgebucht.

Hauptstelle
Bahnstraße 86, 63225 Langen

Fon 0 61 03 / 3 10 07 42
Fax 0 61 03 / 3 01 85 67
info@lernzentrum-langen.de
lernzentrum-langen.de

Zweigstelle
Südliche Ringstraße 175, 63225 Langen
Fon 0160 / 95650449

Zweigstelle
Gartenstraße 100, 63225 Langen

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